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AGBs

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die nachstehend angeführten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten durch die erfolgte Auftragserteilung als Bestandteil des Vertrages. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn diese durch uns anerkannt wurde. Auch mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind stets unverbindlich, soweit nicht anders vereinbart bzw. schriftlich im Angebot vermerkt, basierend auf der schriftlichen oder mündlichen Anfrage des Kunden. Die Geltungsdauer unserer Angebote beträgt gemäß § 145 BGB  zwei Wochen.
 

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
 

§ 4 Auftragserteilung, Preise und Zahlungsbedingungen
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt.

Nach Auftragserteilung erfolgt die Lieferung nur gegen 50% Vorkasse und die Restsumme (50%) vor Anlieferung.

Bei Direktverkauf mit Selbstabholung sind Rechnungen sofort in bar zahlbar, ohne jeden Abzug.

Wir behalten uns das Recht vor, bei besonderen Auftragsarbeiten 100% Vorauszahlung zu verlangen. Individuelle Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart und bestätigt werden. Rechnungen sind sofort zahlbar ohne jeden Abzug.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Erhöhung unserer Kosten ein z.B. aufgrund weltwirtschaftlicher Währungsschwankungen, sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung unserer Preise vorzunehmen.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

Ergeben sich nach Abschluss eines Liefer- oder Kaufvertrags Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen oder die sofortige Begleichung etwa offener Forderungen zu verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind. Zahlungsverzug bei bestehenden Forderungen, auch teilweise offene Forderungen aus einem langfristigen, bestehenden Liefervertrag berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und somit eine weitere Lieferung zu stoppen.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum oder Ablauf des vertraglich festgelegten Zahlungsziels, ist der Käufer zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß §1 Absatz 1 des deutschen Diskontsatzüberleitungsgesetztes (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes ist Grundlage der vorstehend vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen dasjenige Steuerungsmittel der EZB, das entsprechend §1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für Deutschland amtlich festgelegt wird.

Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug wird der Rechnungsbetrag ebenfalls entsprechend der eingetretenen Währungsänderungen angepasst. Der Käufer trägt im Falle des Verzugs sowohl die Mahnspesen der Euromosaik Natursteinhandel GmbH, als auch die entstandenen Kosten eines Inkassobüros in voller Höhe.
 

§ 5 Lieferungen, Lieferfristen und Verzug
Die Lieferung erfolgt in der Regel acht Wochen nach Zahlungseingang Vorkasse und unserer Bestätigung. Die Lieferung von bestellten Fertigarbeiten und Sonderanfertigungen erfolgt in der Regel 10 – 12 Wochen nach Zahlungseingang Vorkasse und unserer Bestätigung.

Die gesamte festgelegte Liefermenge ist innerhalb der vereinbarten Fristen abzunehmen. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist – mindestens aber 14 Tage – zur Erbringung der Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben ( insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen oder Störungen der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf unsere Leistung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Werken in China oder der Türkei eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit.
 

§ 6 Verpackung, Versand und Gefahrübergang
Wir gewährleisten eine sachgemäße Verpackung, die nach transport- und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten erfolgt. Versandweg und –mittel sind unserer Wahl überlassen. Für Schäden bei Transport und Verladung übernehmen wir keine Haftung. Der Käufer kann auf eignen Wunsch und auf eigene Kosten eine Transportschadensversicherung abschließen.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.

Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtenführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Anlieferungslagers auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Anlieferung mit eigenem LKW erfolgt.
 





§ 7 Toleranz Farbe und Abmessungen
Natursteine unterliegen immer einer natürlichen Farbabweichung, die nicht beeinflusst werden kann. Auf diese Eigenschaft wird der Käufer vor Auftragserteilung hingewiesen. Die Farbtoleranz wird so gering wie möglich gehalten, durch Farbsortierung bzw. Auswahl im Werk in China oder der Türkei. Ein Reklamationsgrund sind Farbunterschiede jedoch nicht.

Die Standardtoleranz für Abmessungen unterliegt den deutschen Normen für Baumaterial.
 

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

Euromosaik Natursteinhandel GmbH behält sich das Recht vor, von angefertigten Produkten Fotos zu machen und/oder diese als Produktbeispiel oder Referenzbeweis zu veröffentlichen oder in schriftlicher Form zu erwähnen.


§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus,
dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware offensichtliche und/oder erkannte Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, sind spätestens binnen sieben Tagen, in jedem Falle aber vor Verwendung oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den bestandenen Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Zweifeln über die Berechtigung der Mängelrüge dürfen wir zunächst ein Gutachten unseres Werkes einholen. Wenn wir eine uns gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

  • Ungeeignete Pflegemittel oder deren unsachgemäße Anwendung
  • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
  • Fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Veränderung oder Reparatur
  • Ungeeignete Betriebsmittel
  • Fehlerhafte Lagerung oder Transport oder sonstige unsachgemäße Behandlung durch den Käufer oder Dritte
  • Natürliche Abnutzung
     

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.
 

§ 10 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Haftung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, in diesem Falle beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.

Diese Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem Empfang der Ware bzw. Annahme der Leistung durch den Käufer. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
 

§ 11 Rücknahme / Umtausch
Eine Rücknahme oder Umtausch ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich, andernfalls wird die Annahme verweigert. Anbruch Packungen und nicht mehr verkehrsfähige Waren sind von Rücknahme oder Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Höhe einer evtl. Vergütung für noch verwertbare Ware richtet sich nach deren Befund und wird von uns nach billigem Ermessen festgesetzt.
 

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Firmensitz zuständige Gericht Ulm. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

Die Vertragsbedingungen regeln sich ausschließlich nach dem in Deutschland geltenden Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

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